Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungszentrums Gorheim
für allgemeine Veranstaltungen
1. Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die allgemeinen Veranstaltungsangebote des Bildungszentrums Gorheim (nachfolgend: Veranstalter) sowie der ihm zugehörigen Jugendkunstschule Sigmaringen. Das Bildungszentrum Gorheim ist eine Einrichtung des Bildungswerks der Erzdiözese Freiburg.
(2) Die AGB gelten nicht für E-Learning-Veranstaltungen, bei denen besondere Bedingungen gelten.
(3) Die AGB gelten nicht für ein- und mehrtägige (Studien-)Reisen. Hier findet grundsätzlich nur eine Vermittlung zum jeweiligen Reiseveranstalter statt. Es gelten allein dessen Vertragsbedingungen. Soweit ausnahmsweise eigene Bildungsreisen veranstaltet werden, gelten besondere Bedingungen.
2. Anmeldung und Vertrag
(1) Anmeldungen können grundsätzlich über das Online-Anmeldeformular, per E-Mail, per Fax, telefonisch oder über das Anmeldeformular aus dem Programmheft erfolgen. Anmeldungen sind verbindlich.
(2) Eine Eingangsbestätigung ist keine verbindliche Zusage. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung/ Rechnung zustande. Anmeldebestätigungen/ Rechnungen erfolgen stets vorbehaltlich des Erreichens der Mindesteilnehmerzahl. Diese beträgt, soweit nicht bei der Veranstaltungsbeschreibung selbst anders angegeben, zehn.
(3) Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, wird ein eventuell bezahltes Entgelt umgehend erstattet.
3. Mindestteilnehmerzahl
(1) Soweit ein Kurs eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzt, findet eine Veranstaltung grundsätzlich nicht statt, soweit diese nicht erreicht wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden hiervon rechtzeitig per E-Mail, Fax, Telefon oder Post unterrichtet.
(2) Soweit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einverstanden sind, kann ein Kurs bei Unterbelegung dennoch gegen Entgeltaufschlag oder – sofern sachlich möglich – mit verkürzter Kursdauer durchgeführt werden.
4. Veranstaltungsinhalte
Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltungen sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm niedergelegt. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Inhalte aus fachlichen Gründen abzuändern, soweit der Kern der Veranstaltung nicht berührt wird.
5. Zahlung
(1) Bei Kursen ist die Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Zahlung hat per Überweisung zu erfolgen. Bei Vorträgen, bei denen das Entgelt an der Abendkasse erhoben wird, hat die Zahlung in bar zu erfolgen. Kartenzahlung ist nicht möglich.
(2) Ein Abzug ist nicht möglich. In begründeten Fällen kann vor der Anmeldung ein Antrag auf Ermäßigung des Teilnehmerentgelts gestellt werden.
(3) Ein Nichterscheinen der Teilnehmerin/ des Teilnehmers oder ein vorzeitiger Kursabbruch entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
6. Stornierung/Rücktritt
(1) Hinweis: Es besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht (§ 312g II Nr. 9 BGB).
(2) Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer kann unter den nachfolgend genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:
- Bei Sprachkursen und bei Jahreskursen der Jugendkunstschule ist ein Rücktritt vor dem zweiten Kurstag möglich. Der Veranstalter erhebt in diesem Fall keine Stornierungsgebühr. Bei späterem Rücktritt ist das Entgelt voll zu bezahlen.
- Bei anderen Kursen der Jugendkunstschule kann ein kostenloser Rücktritt in begründeten Fällen (z.B. bei Überforderung oder Angst des teilnehmenden Kindes) vor dem zweiten Kurstermin erfolgen. Die Entscheidung, von einer Stornierungsgebühr abzusehen, liegt beim Veranstalter.
- Bei Wochenendseminaren ist ein kostenfreier Rücktritt bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn möglich. Bei einem Rücktritt bis sieben Kalendertage vor Kursbeginn ist die halbe Kursgebühr zu entrichten. Bei späterem Rücktritt ist die Kursgebühr voll zu bezahlen.
- Bei allen anderen Veranstaltungen ist ein kostenloser Rücktritt bis sieben Kalendertage vor Kursbeginn möglich. Bei späterem Rücktritt ist die Kursgebühr voll zu bezahlen.
(3) Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer hat den Rücktritt per Brief, Fax oder E-Mail zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Ein telefonischer Rücktritt ist nicht möglich.
(4) Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt und entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts.
(5) Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen, die an ihrer/ seiner statt an der Veranstaltung teilnimmt. Diese Ersatzteilnehmerin/ dieser Ersatzteilnehmer tritt in den Vertrag ein, soweit keine Gründe in ihrer/ seiner Person dagegen sprechen.
7. Ausfall der Veranstaltung
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung von einer bestimmten Veranstaltungsleiterin/ einem bestimmten Veranstaltungsleiter durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit deren/ dessen Namen angekündigt wurde.
(2) Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung der Veranstaltungsleiterin/ des Veranstaltungsleiters oder bei schlechten Wetterbedingungen) einen Termin kurzfristig absagen oder verlegen. Der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer steht in diesem Fall das Recht zu, an einem eventuellen Ersatztermin teilzunehmen. Alternativ kann sie/ er vom Vertrag zurücktreten und das Tagungsentgelt erstattet erhalten.
(3) Soweit bei einer Veranstaltungsreihe einzelne Termine ausfallen, steht der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer, wenn keine Ersatztermine angeboten werden oder sie/ er an diesen nicht teilnehmen kann, eine anteilige Erstattung des Entgelts zu.
(4) Außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens steht der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer keinerlei Schadensersatz wegen des Ausfalls einer Veranstaltung zu.
8. Urheberrecht
(1) Ton- und Bildaufzeichnungen sind in den Veranstaltungen nicht gestattet.
(2) Alle Rechte am Lehrmaterial sind vorbehalten. Das ausgeteilte Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Veranstalters insbesondere nicht vervielfältigt, online gestellt oder anderweitig verwertet werden. Wird Lehrmaterial zum Download bereitgestellt, ist die Weitergabe der Zugangsdaten ebenso untersagt.
9. Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere eines Vertrages über eine mehrtätige Veranstaltung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Unterrichtsstätte ist einzuhalten. In allen Gebäuden besteht Rauchverbot. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
11. Online-Zugang
Sofern die Teilnehmerin/ der Teilnehmer für den Zugriff auf Lehrmaterial ein Passwort erhält, hat er dieses vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sollte der Nutzerin/ dem Nutzer das Passwort abhandenkommen oder ihr/ ihm ein Missbrauch ihres/ seines Zugangs bekannt werden, hat sie/ er den Veranstalter hiervon unverzüglich zu unterrichten. Ihr/ ihm wird dann ein neuer Zugang zugewiesen.
12. Nutzung von Computern
(1) Der Umgang mit technischem Gerät hat pfleglich zu erfolgen.
(2) Der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer stehen keine Rechte an auf den Computern befindlichen Programmen und Daten zu. Diese dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder verändert werden. Die Nutzung ist nur im Rahmen der Veranstaltung und nach Maßgabe der Veranstaltungsleiterin/ des Veranstaltungsleiters gestattet.
(3) Das Installieren anderer Software oder das Abspeichern von Daten auf den Computern ist untersagt, sofern es nicht ausdrücklich im Rahmen der Veranstaltung erforderlich oder vereinbart ist. Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer haftet, soweit sie/ er von ihr/ ihm mitgebrachte Datenträger verwendet, die Malware (Viren, Trojaner etc.) enthalten.
(3) Bei Kursen zur Internetnutzung hat die Teilnehmerin/ der Teilnehmer besondere Sorgfalt im Hinblick auf die Gefahren von Malware walten zu lassen. Der Besuch von Webseiten mit illegalem Inhalt (insb. betreffend fremde Urheberrechte an Filmen oder Musik) ist untersagt.
(4) Soweit eine Teilnehmerin/ ein Teilnehmer bei Veranstaltungen eigene Daten abspeichert, sind diese jeweils am Ende der Veranstaltung zu löschen. Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die Daten erhalten bleiben.
13. Teilnahmebestätigung
Teilnehmerinnen/ Teilnehmer erhalten nach erfolgter Teilnahme auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung. Dies gilt nicht, soweit dies den Umständen nach unangemessen ist (z.B. bei Einzelvorträgen oder Exkursionen). Soweit ein Zertifikat Teil des Angebots ist, wird dieses gemäß den Anforderungen des Kurses (Anwesenheitsnachweis, ggf. Abschlussprüfung) ausgegeben.
14. Haftung
(1) Eltern haften für ihre Kinder. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern nicht mit diesen zusammen an den Veranstaltungen teilnehmen.
(2) Auf Garderobe und Gepäck hat jede Teilnehmerin/ jeder Teilnehmer selbst zu achten.
(3) Sport, Tanz, Gymnastik sowie andere körperliche Aktivität betreffende Veranstaltungen setzen eine entsprechende Gesundheit der Teilnehmerin/ des Teilnehmers voraus. Soweit sie/ er gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt, hat sie/ er sich vor der Anmeldung nach den Möglichkeiten und Risiken einer Teilnahme zu erkundigen. Sie/ er hat die Veranstaltungsleiterin/ den Veranstaltungsleiter ggf. nochmals darauf hinzuweisen. Eine Teilnahme geschieht stets auf eigene Gefahr.
(4) Bei Veranstaltungen, bei denen ein Verlassen des Einrichtungsgeländes zu Schulungszwecken angekündigt ist, hat die Teilnehmerin/ der Teilnehmer umstände- und wettermäßig angemessene Kleidung zu tragen.
(5) An- und Abreise obliegen der eigenen Verantwortung der Teilnehmerin/ des Teilnehmers.
15. Datenschutz
(1) Die Teilnehmerdaten werden vom Veranstalter zur Kursverwaltung verwendet. Die freiwillige Angabe von Alter und Geschlecht wird im Übrigen allein zu statistischen Zwecken erhoben. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Teilnehmerinnen/ Teilnehmer von Veranstaltungen können, solange sie dem nicht widersprechen, gelegentlich über aktuelle Veranstaltungen per Post bzw. E-Mail informiert werden.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Sigmaringen, den 2. Oktober 2019.
Dies ist eine "SESAM"-Website, ein Projekt der ...
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